Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Otelfingen den 2. Wahlgang der Erneuerungswahlen der Reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 bis 2026 im Sinne von § 84 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) auf den Sonntag, 15. Mai 2022, festgesetzt.
Für die Reformierte Kirchenpflege sind noch zwei Mitglieder zu wählen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in den Gemeinden Otelfingen, Boppelsen oder Hüttikon hat und Mitglied der Reformierten Kirchgemeinde Otelfingen-Boppelsen-Hüttikon ist. In Anwendung von § 84 des Gesetzes über die politischen Rechte werden leere Wahlzettel ohne Beiblatt verwendet.
Stimmberechtigte, die sich für den 2. Wahlgang aufstellen wollen, können sich mit dem Meldeblatt zur Wahl aufstellen lassen. Das Meldeblatt ist bis spätestens am Freitag, 8. April 2022 (Poststempel; A‑Post) beim Gemeinderat Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen, schriftlich einzureichen. Ein entsprechendes Meldeformular kann auf der Website unter www.otelfingen.ch heruntergeladen werden oder ist bei der Gemeindeverwaltung Otelfingen erhältlich.
Da leere Wahlzettel ohne Beiblatt verwendet werden, werden die gemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten in Sinne einer Information am 15. April 2022 im Furttaler sowie auf der Website der Gemeinde Otelfingen veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Anordnung des 2. Wahlganges ohne Beiblatt kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Otelfingen, 1. April 2022
Gemeinderat Otelfingen