Auf Anordnung des Stadtrates Opfikon als abstimmungsleitende Behörde findet am Sonntag, 13. Juni 2021, in sämtlichen Zweckverbandsgemeinden folgende Abstimmung statt:
Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal (GVG)
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und den Statuten des Zweckverbandes. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird eine Weisungsbroschüre beigelegt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden.
Im Übrigen kann innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
1. April 2021
STADTRAT OPFIKON (abstimmungsleitende Behörde)