Unterschutzstellung mittels verwaltungsrechtlichen Vertrags:
Der Gemeinderat Boppelsen hat am 7. Mai 2024 beschlossen, das Waschhaus, zugehörig zum Gebäude Otelfingerstrasse 4, Vers.-Nr. 46 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 361, im Eigentum der Mäder Kräuter AG, Buchserstrasse 2, 8113 Boppelsen, unter kommunalen Schutz zu stellen. Die Unterschutzstellung erfolgt mittels verwaltungsrechtlichen Vertrags gemäss § 205 lit. d. PBG.
Einsichtnahme:
Die massegebenden Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus an der Oberdorfstrasse 2 öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise:
Publikation nach PBG.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist:
30 Tage
Ablauf der Frist:
17. Juni 2024
8113 Boppelsen, 17. Mai 2024 Gemeinderat Boppelsen