Rechnungsprüfungskommission
Amtsdauer 2022 — 2026
Gemäss Art. 28 der Gemeindeordnung besteht die Rechnungsprüfungskommission aus fünf Mitgliedern. Der Präsident und die Mitglieder werden durch die Urne gewählt. Im übrigen konstituiert sie sich selbst.
Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission regelt das kantonale Recht. Ihr werden die Voranschläge und Rechnungen, sowie alle Anträge der Gemeindebehörden von finanzieller Tragweite an die Gemeindeversammlung und an die Urne zu Bericht und Antrag unterbreitet.