Prämienverbilligungen sind dazu da, bei Personen mit tiefem Einkommen die Last der Krankenkassenprämien zu mildern. Über 300’000 Menschen im Kanton Zürich erhalten jährlich eine Prämienverbilligung. In der Regel bekommen jene die Antragsformulare automatisch zugestellt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation vermutlich eine Entlastung zugute haben. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb man den Antrag nicht automatisch erhalten hat. Nachhaken kann sich aber lohnen. Denn entscheidend sind die finanziellen Verhältnisse im Jahr 2021.
Die SVA Zürich verschickte im Sommer 2020 die Anträge für die Prämienverbilligung 2021. Dafür musste sie sich auf vergangene Steuerfaktoren stützen. Wenn sich nun aber die finanziellen oder persönlichen Verhältnisse im Jahr 2021 verändert haben, kann es sein, dass man eine Verbilligung bekommt. Beispiele dafür sind ein verschlechtertes Einkommen aufgrund einer Trennung, einem reduzierten Arbeitspensum oder wegen Arbeitslosigkeit. Auch die Geburt eines Kindes kann zu einem Anspruch auf Prämienverbilligung führen. Die SVA Zürich empfiehlt: «Chance unbedingt noch nutzen und mit dem Online-Rechner den Anspruch prüfen.» Das geht ganz einfach – die Daten der aktuellsten Steuererklärung eingeben, und sofort erfahren, ob es sich lohnt, den Antrag 2021 auszufüllen.