Zur Schonung der Wildtiere im Wald, insbesondere von Rehgeissen und ihren Jungtieren, gilt während der Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde. Damit soll ein Reissen von Rehgeissen durch freilaufende Hunde verhindert werden.
Der Gemeinderat dankt den Hundebesitzer*innen für das Verständnis und für die Einhaltung der Leinenpflicht.