Die Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde Boppelsen und der Primarschulgemeinde Boppelsen haben folgende Beschlüsse gefasst:
A Politische Gemeinde Boppelsen
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2022
2. Genehmigung der Unterhaltsordnung
B Primarschulgemeinde Boppelsen
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2022
Rechtsmittel:
Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden:
Innert 5 Tagen in Stimmrechtssachen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
Innert 30 Tagen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie wegen Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen (§ 23 VRG).
Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).
Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
8113 Boppelsen, 16. Juni 2023
Gemeinderat Boppelsen
Primarschulpflege Boppelsen