Gemeindenachrichten aus der Gemeinderatssitzung vom 21. März 2023
Nachbarschaftshilfe Furttal– Beitritt Verein Nachbarschaftshilfe Furttal
Der Verein Besuchsdienst Furttal vermittelt Freiwillige, die regelmässig Menschen mit wenig sozialen Kontakten besuchen. Ausserdem bietet der Besuchsdienst betreuenden Angehörigen Entlastung an. Die Koordinationsstelle des Vereins erhält zunehmend Anfragen für die Nachbarschaftshilfe, welche ein wachsendes Bedürfnis darstellt. Mit der in der Krankenpflege-Leistungsverordnung verankerten Regelung «ambulant vor stationär» gewinnt die Nachbarschaftshilfe immer mehr an Bedeutung.
Die professionellen Spitexorganisationen decken die medizinischen Leistungen sowie die ärztlich verordnete Hauswirtschaftshilfe ab. Die Nachbarschaftshilfe zielt mit ihrem ergänzenden freiwilligen Angebot auf die soziale Ebene. Ihr Angebot gilt für alle Altersklassen und soll weder die Spitex noch andere bestehende Dienstleistungen konkurrenzieren.
Mit der Organisation als Verein wird eine Struktur gewählt, die schlank und kostengünstig funktioniert. Nach heutigem Kenntnisstand wird das Kosten-/Nutzenverhältnis als sehr gut beurteilt. Das Angebot füllt eine Lücke in vielen Furttaler Gemeinden und deckt ein echtes Bedürfnis in der Bevölkerung ab. Die Nachbarschaftshilfe steigert den sozialen Zusammenhalt innerhalb der Gemeinde und der Region.
Die Gemeinde Boppelsen tritt per 1. Juli 2023 dem Verein « Nachbarschaftshilfe Furttal» bei. Der Sockelbeitrag von CHF 500.00 und die wiederkehrenden Mitgliedskosten, in Anwendung von Art. 26 GO zu der Erfolgsrechnung des politischen Gemeindegutes, von CHF 300.00 wird genehmigt.
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Schul- und Regionalbibliothek – Genehmigung Jahresrechnung 2022
Der Gemeinderat Boppelsen hat die Jahresrechnung 2022 der Schul- und Regionalbibliothek Otelfingen mit einem Aufwand von CHF 80’833.11, ein Ertrag von CHF –1’965.40 und einem daraus resultierenden Aufwandüberschuss von CHF 78‘867.71 genehmigt.
Der Anteil der Gemeinde Boppelsen an den Nettobetriebskosten von CHF 78‘867.71 beträgt CHF 8‘024.45.
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Sanierung der Strasse und Wasserleitung Hinterdorfstrasse — Genehmigung Kreditabrechnung
Die Hinterdorfstrasse war gemäss Zustandserfassung im Projektabschnitt in einem schlechten baulichen Zustand und auf der Trinkwasserleitung traten mehrere Rohrbrüche auf. Aus diesen Gründen wurde eine Sanierung priorisiert und konnte im Herbst 2021 baulich umgesetzt werden.
Die Trinkwasserleitung (Hausanschlussleitung) wurde für die Liegenschaften Hinterdorfstrasse 7/9 (Gemeindeliegenschaft) und Hinterdorfstrasse 6 (Hermann Müller) ersetzt. Die Strassenentwässerung wurde mit zwei neuen Strassensammlern und einer Verlängerung der Leitung optimiert.
Im Projektperimeter wurden sämtliche Randabschlüsse ersetzt und in Rücksprache mit den angrenzenden Eigentümern teilweise auch auf Privatgrund angeordnet. Mit dieser Massnahme konnte die Strassenbreite bestehen bleiben. Die Beanspruchung der Privatgrundstücke wurde mit einer Wegrechtseintragung im Grundbuch rechtlich gesichert.
Der Gemeinderat hat am 21. September 2021 das Projekt mit Kostenvoranschlag von Fr. 129’000.- inkl. MWST der Müller Ingenieure AG, Dielsdorf, genehmigt. Im Budget 2021 war ein Betrag von Fr. 110’000.- inkl. MWST eingestellt.
Zwischenzeitlich liegt die Kreditabrechnung zur Genehmigung vor.
Gesamtübersicht
Baukosten |
exkl. MWST (in Fr.) |
inkl. MWST (in Fr.) |
Kostenvoranschlag 2021 |
119’200.00 |
129’000.00 |
Kreditanteil Gemeinde (ohne Anteil Private) |
109’563.60 |
118’000.00 |
Abrechnungssumme (ohne Anteil Private) |
95’646.10 |
102’986.15 |
Minderkosten absolut |
-13’917.50 |
-15’013.85 |
Minderkosten in % |
-12.7% |
Begründung Minder-/ Mehrkosten
- Im Wesentlichen sind die Bauarbeiten günstiger ausgefallen, als im Kostenvoranschlag veranschlagt war. Gegenüber den Unternehmerofferten entstanden in der Ausführung Minderausmasse. ca. Fr. ‑3’000.-
- Die Positionen «Diverses und Unvorhergesehenes» wurden nicht in
vollem Umfang beansprucht. Fr. ‑8’500.-
- Weiter sind die Technischen Aufwendungen für Regelungen mit
Grundeigentümern und Vermessungsarbeiten geringer
ausgefallen als veranschlagt. Fr. ‑2’500.-
Der Gemeinderat genehmigt den Schlussbericht mit der Schlussabrechnung der Müller Ingenieure AG im Betrage von Fr. 102’986.15 inkl. MWST.
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Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
Mäder Esther, Sonnhaldenstrasse 9, PV- Anlage
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Gemeindeverwaltung Boppelsen
Céline Schweinfurth, Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 09 | celine.schweinfurth@boppelsen.ch