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Wappen Gemeinde Boppelsen

Gemeindenachrichten vom 19. Januar 2021

Aus dem Gemeinderat

Sanierung Pump­w­erk Stier­holz — Projektgenehmigung

Das Pump­w­erk Stier­holz stammt aus dem Jahr 1954 und ist kom­plett sanierungs­bedürftig. Nicht nur das Pump­w­erk mit der gesamten Infra­struk­tur son­dern auch die Verbindungsleitung zwis­chen Buchs und Bop­pelsen mit ein­er Länge von gut 1.5 km sowie einige dazuge­hörige Leitun­gen im Netz von Buchs sind aus dieser Zeit. Neben den Leitun­gen ver­läuft auch das Steuerk­a­bel, welch­es damals noch ohne Schutzrohr ver­legt wurde und über­al­tert ist.

Um die Ver­sorgungssicher­heit zu verbessern, ist die Leitung bei einem Aus­bau auf NW 150 zu ver­grössern. Damit wäre es möglich, die zukün­ftige Option­s­menge von 1‘100 m³/d bei einem Aus­fall des Pump­w­erk Lan­gach­er nur über das Pump­w­erk Stier­holz zu beziehen.

Das 1993 erstellte Hochzo­nen­reser­voir Wol­fach­er (Buchs) liegt fast auf gle­ich­er Höhe wie das Reser­voir Hochwacht­fuss von Bop­pelsen. Es liegt daher nahe, auch eine direk­te Verbindung zwis­chen bei­den Net­zen vorzusehen.

Der Gemein­der­at hat an sein­er Sitzung vom 19. Mai 2020 den Auf­trag zur Pro­jek­tausar­beitung erteilt. Zwis­chen­zeitlich liegt vom Inge­nieur­büro Gujer AG, Rüm­lang, der Tech­nis­che Kurzbericht sowie der Ter­min­plan vor.

Der Gemein­der­at hat das detail­lierte Pro­jekt am 19. Jan­u­ar 2021 genehmigt und dem Kosten­vo­ran­schlag von Fr. 385’000.00 zuges­timmt. Mit der Real­isierung des Pro­jek­ts wird nun umge­hend gestartet


Zwei­dler Chris­t­ian, Bergstrasse 2 — Bewil­li­gung für einen Abstellraum

Der Gemein­der­at hat an sein­er Sitzung vom 19. Jan­u­ar 2021 Her­rn Chris­t­ian Zwei­dler, Bergstrasse 2, die nachträgliche Bewil­li­gung für einen Abstell­raum erteilt.


Ver­tiefte Abklärun­gen für den Hochwasser­schutz im Dor­fge­bi­et beendet

Beim Hochwass­er vom 30. Mai 2018 trat­en in Bop­pelsen beträchtliche Schä­den auf. In der Folge stellte sich die Frage, ob nun kost­spielige Mass­nah­men zum Hochwasser­schutz vorge­zo­gen wer­den sollen. Ins­beson­dere geht es dabei um den Ersatz der grossen Ein­dol­ung im Dor­fge­bi­et, welche hydraulisch ungenü­gend ist. Dafür liegt bere­its eine frühere Studie vor, welche eine sin­nvolle Lin­ien­führung aufzeigt. Dieses Konzept wurde 2011 durch das AWEL genehmigt und die entsprechen­den Baulin­ien fest­ge­set­zt. Die Umset­zung wurde damals auf­grund fehlen­der Dringlichkeit auf unbes­timmte Zeit aufgeschoben. Nach dem Hochwass­er im Mai 2018 wurde die Frage nach der Dringlichkeit aktuell, ins­beson­dere weil mit der bevorste­hen­den Sanierung der Lägern­strasse ein Teil­stück der neuen Ein­dol­ung erstellt wer­den könnte.

Der Gemein­der­at hat an seinen Sitzun­gen vom 23. Juli 2019 und 30. Juni 2020 die Müller Inge­nieure AG, Diels­dorf, mit ver­tieften Abklärun­gen beauf­tragt. Kred­it Fr. 40’000.00.

In der vor­liegen­den Studie wur­den drei ver­schiedene Vari­anten für den Umgang mit der Hochwasser­si­t­u­a­tion aufgezeigt.

  • V0: Beibehal­tung des Sta­tus quo bezüglich der beste­hen­den Eindolung
  • V1: Reduk­tion der Hochwasser­spitzen durch ein Rückhaltebecken
  • V2: Ver­grösserung der beste­hen­den Eindolung

Anlässlich der Infor­ma­tionsver­anstal­tung vom 29. Okto­ber 2020 wur­den der inter­essierten Bevölkerung die Vari­anten vorgestellt. Im Bud­get 2021 wurde ein Betrag von Fr. 150’000.00 für Mass­nah­men im Hochwasser­schutz eingestellt. Eben­falls wurde die Bevölkerung darauf hingewiesen, dass gemäss Bud­get grund­sät­zlich nur Sofort­mass­nah­men geplant sind.

An der Gemein­de­v­er­samm­lung vom 3. Dezem­ber 2020 wurde das vor­liegende Bud­get 2021 mit einem Betrag von Fr. 150’000.00 für Hochwasser­schutz­mass­nah­men bewil­ligt. Diskus­sio­nen im Zusam­men­hang mit dem Hochwasser­schutz fan­den keine statt. Das Bud­get 2021 ist am 11. Jan­u­ar 2021 in Recht­skraft erwachsen.

Das Pro­jekt über die ver­tieften Abklärun­gen kon­nte somit abgerech­net wer­den. Es liegt eine min­i­male Kostenüber­schre­itung von Fr. 489.20 vor.


Jugen­dar­beit Unteres Furt­tal – Schaf­fung von Räum­lichkeit­en: Genehmi­gung der Kred­itabrech­nung und Ver­ab­schiedung zuhan­den der Gemeindeversammlung

An den Früh­lings­ge­mein­de­v­er­samm­lun­gen 2019 der Gemein­den Bop­pelsen, Dänikon, Hüt­tikon, der Sekun­darschul­ge­meinde Unteres Furt­tal (Sek UF) wurde ein Baukred­it von CHF 174’800.00 (Anteil Gemeinde Bop­pelsen von CHF 43‘158.40) für die Instal­la­tion­skosten des JUF-Con­tain­ers in Otelfin­gen («JUF-Träff» am Erlen­weg) genehmigt.

In der Zwis­chen­zeit kon­nten die Bauar­beit­en abgeschlossen wer­den. Der Betrieb in den neu geschaf­fe­nen Räum­lichkeit­en durch die Jugen­dar­beit Unteres Furt­tal (JUF) kon­nte am 1. Novem­ber 2019 aufgenom­men werden.

Die neu geschaf­fene Infra­struk­tur­baute bewährt sich bestens. Die Jugendlichen schätzen es, ihre Aktiv­itäten in den neugeschaf­fe­nen Räum­lichkeit­en zu gestalten.

Bauabrech­nung

Die vom beauf­tragten Architek­tur­büro Schaub AG zusam­mengestellte Bauabrech­nung präsen­tiert sich wie folgt:

 

Aus­gaben

Kred­it

Abrech­nung

Dif­ferenz

Grund­stück

Vor­bere­itungsar­beit­en

Gebäudekosten

Betrieb­sein­rich­tung

Umge­bung

Baunebenkosten

0.00

6’650.00

99’950.00

0.00

43’675.00

24’525.00

0.00

1’200.00

113’465.00

0.00

43’924.40

18’024.30

0.00

5’450.00

-           13’515.00

0.00

-  249.40

6’500.70

Total Baukosten inkl. 7,7% MwSt.

174’800.00

176’613.70

-  1’813.70

Die Steuerungs­gruppe der Jugen­dar­beit Unteres Furt­tal (JUF) hält die nach­fol­gen­den Punk­te zur Abrech­nung fest:

  • Bei einem Bud­get von CHF 174’800.- hat die Bauabrech­nung mit Gesamtkosten von CHF 176’613.70 abgeschlossen. Dies ist mit ein­er Kosten­ab­we­ichung von 1% fast eine Punktlandung.
  • Die unge­planten Mehrkosten beim Innenaus­bau für die JUF-Anforderun­gen von Elektro­anlage, San­itär, Schloss­er und Schrein­er von knapp CHF 30’000.- wur­den durch die Minder­kosten beim Baumeis­ter und mit der Reserve von zusam­men CHF 28’000.- kompensiert.
  • Ein Dankeschön an den Architek­ten und an die Garten­fir­ma. Die Hon­o­rare und die Umge­bungsarbeiten kon­nten im bud­getierten Rah­men abgerech­net werden.

 

Der Gemein­der­at hat am 19. Jan­u­ar 2021 die Bauabrech­nung der Instal­la­tion­skosten des JUF-Con­tain­ers in Otelfin­gen («JUF-Träff» am Erlen­weg) im Betrage von CHF 176’613.70 mit ein­er Kostenüber­schre­itung von CHF 1’813.70 (1,04 %) und einem von der Gemeinde Bop­pelsen zu tra­gen­den Anteil von Fr. 43’605.90 genehmigt und abgenom­men und zuhan­den der Gemein­de­v­er­samm­lung vom 10. Juni 2021 verabschiedet.


 

Auskün­fte:
Gemein­de­v­er­wal­tung Bop­pelsen | Ober­dorf­s­trasse 2 | 8113 Bop­pelsen
Tele­fon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch

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