Schwimmbad Wiemel in Würenlos – Eintritte zum Einwohnertarif
Der Gemeinderat hat sich entschieden, wie in den Jahren 2020 und 2021 auch weiterhin bis und mit 2025 dem Schwimmbad Wiemel auf Anfrage des Gemeinderates Würenlos hin, einen Beitrag von Fr. 5’000.00 pro Jahr an das Betriebsdefizit zu zahlen.
Mit diesem Entscheid folgt der Gemeinderat anderen Nachbargemeinden von Würenlos, welche ebenfalls einen Beitrag leisten.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Boppelsen können dafür das Saisonabonnement zum Einwohnertarif erwerben.
Baubewilligung erteilt an Herr Michael Angulo für die Installation einer Wärmepumpe:
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. Juli 2021 Herrn Michael Angulo, Vogelsang, die Bewilligung für eine Wärmepumpe an der Hofwiesenstrasse 16 in Boppelsen erteilt.
Genehmigung des Revisionsberichtes zur KVG Abrechnung 2020
Die Firma GemeindeFinanzen.ch GmbH, Thalwil, hat am 26. Mai 2021 die obligatorische Revision der KVG-Abrechnung für das Jahr 2020 durchgeführt. Dabei wird die Abrechnung der durch die Gemeinde gestützt auf das EG KVG bezahlten Krankenversicherungsprämien bei der Sozialhilfe, aus Verlustscheinen sowie bei den Ergänzungsleistungen und Beihilfen kontrolliert. Aus dem Revisionsbericht vom 7. Juni 2021 ist ersichtlich, dass die Buchführung im KVG-Bereich den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen entspricht. Die Prüfung gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.
Genehmigung des Revisionsberichtes zur Geldverkehrsprüfung 2021
Die Firma GemeindeFinanzen.ch GmbH, Thalwil, hat am 5. Juli 2021 im Auftrag des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission eine Geldverkehrsprüfung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der Verwaltungsrapport bzw. die Saldobilanz per Revisionsstichtag ausgeglichen, die Barschaft mit dem buchmässigen Bestand übereinstimmt und ob der geprüfte Kassenverkehr den Buchungsvorschriften entspricht. Zudem wird geprüft, ob die Geldinstitute die Buchsalden zum Revisionszeitpunkt schriftlich bestätigten und ob der geprüfte Geldverkehr den Buchungsvorschriften entsprach. Aus dem Revisionsbericht ist ersichtlich, dass der Geldverkehr den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen entspricht. Die Prüfung gibt zu keinen Beanstandungen Anlass.
Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch