Gemeindenachrichten aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2022
Geschäft für die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2023
Übernahme der Flurstrassen und Drainagen der Unterhaltsgenossenschaft durch die Politische Gemeinde Boppelsen
Gesamtmeliorationen werden seit Beginn des letzten Jahrhunderts durchgeführt. Durch die Güterzusammenlegungen werden Strukturen geschaffen, die eine effiziente Bewirtschaftung ermöglichen.
Die Gesamtmelioration Otelfingen-Boppelsen ist insofern speziell, dass die Meliorationsanlagen in Otelfingen an die Gemeinde und in Boppelsen an eine Unterhaltsgenossenschaft abgetreten wurden. Der rechtliche Status nach Landwirtschaftsgesetz ist der Gleiche, der einzige Unterschied ist jedoch, dass eine Gemeinde als Unterhaltsorganisation keine Flursteuern einziehen kann.
In administrativen Belangen untersteht die Unterhaltsgenossenschaft Boppelsen der Aufsicht des Bezirksrates Dielsdorf und der Oberaufsicht der Baudirektion Kanton Zürich. Das Amt für Landschaft und Natur (ALN), Abteilung Landwirtschaft, bzw. Abteilung Wald übt die technische Aufsicht aus.
Die Unterhaltsgenossenschaft Boppelsen betreut ein Wegnetz von rund 20 km Genossenschaftswegen, davon sind gut 600 m Belagsstrassen. Die entwässerte Fläche beträgt rund 39 ha. Das Wegnetz wird längst nicht mehr nur zu landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt. Der Freizeitverkehr (Wanderer, Velofahrer, Privatverkehr) stellt eine weitere Nutzergruppe dar.
Die Genossenschaftswege werden regelmässig unterhalten und wieder instand gestellt. Rund 75% des Wegnetzes sind in einem guten Zustand, was dem Durchschnitt der Zürcher Gemeinden entspricht. Die Genossenschaft arbeitet bei den Wegen mit einem Unterhaltskonzept, in welchen die Wege nach Turnus unterhalten werden, ausgenommen Unterhaltsarbeiten nach Unwettern. Zudem wurde in den Jahren 2017 — 2018 eine Periodische Wiederinstandstellung mit Gesamtkosten von rund Fr. 50’000 mit Beiträgen von Bund und Kanton durchgeführt. Hier wurden Kies- und Belagswege erneuert, sowie Drainagen gespült und ergänzt.
Neue Drainagesysteme werden im Kanton Zürich nicht mehr erstellt. Der Fokus richtet sich vornehmlich auf den Erhalt der bestehenden Anlagen sowie einzelnen Ergänzungen von bestehenden Netzen.
Für den regelmässigen Unterhalt der genossenschaftlichen Anlagen in der Gemeinde Boppelsen sind Kosten von ca. Fr. 25’000.- pro Jahr zu erwarten (inkl. punktuelle Drainagesanierungen). An den regulären Unterhalt können keine Beiträge von Bund und Kanton eingefordert werden.
Mit Beschluss vom 1. November 2022 hat der Gemeinderat der Übernahme der Flurstrassen und Drainagen von der Unterhaltsgenossenschaft Boppelsen an die Politische Gemeinde zugestimmt. Die Unterhaltsordnung (Stand 11.10.2022) wurde genehmigt und dem Amt für Landschaft und Natur ALN, Zürich, zur Vorprüfung eingereicht.
Das ALN hat am 21. November 2022 die Vorprüfung abgeschlossen. Die bereinigte Unterhaltsordnung (Stand 20.12.2022) wurde vom Gemeinderat genehmigt und zu Handen der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2023 verabschiedet.
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Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung
ein besinnliches und
frohes Weihnachtsfest und
alles Gute im 2023!
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Gemeindeverwaltung Boppelsen
Céline Schweinfurth, Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 09 | celine.schweinfurth@boppelsen.ch