ÖREB Kataster, Nachführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Nachführungsvertrag
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) ist seit Ende 2019 in allen Gemeinden des Kantons Zürich eingeführt und wird laufend durch die Katasterbearbeiter-Organisationen (KBO) nachgeführt. Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo hat in der Strategie für den ÖREB-Kataster und im Massnahmenplan für die Jahre 2020–2023 die ÖREB-Weiterentwicklung für die Kantone vorgegeben.
Mit der ÖREB-Weiterentwicklung werden die bestehenden Themen aufgrund der revidierten ÖREB-Weisungen des Bundes bis am 30.6.2022 leicht angepasst und die neuen Themen in den ÖREB-Kataster bis spätestens 31.12.2023 aufgenommen.
Die Müller Ingenieure AG ist die Nachführungsstelle der amtlichen Vermessung der Gemeinde Boppelsen und wurde als KBO zugelassen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 7. März 2016 die Müller Ingenieure AG als Katasterbewirtschaftungsorganisation (KBO) festgelegt. Der Vertrag über die Laufende Nachführung des ÖREB-Katasters wurde mit einer Vertragsdauer bis zum 31. Dezember 2021 genehmigt.
Damit auch in der Gemeinde Boppelsen die Laufende Nachführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) sichergestellt ist, ist der Nachführungsvertrag mit der Müller Ingenieure AG zu erneuern.
Die Müller Ingenieure AG, Geerenstrasse 6, 8157 Dielsdorf, wird weiterhin als Katasterbewirtschaftungsorganisation (KBO) festgelegt.
Der Vertrag über die Laufende Nachführung des ÖREB-Katasters wird mit einem Stundenansatz von Fr. 130.00 und einer Vertragsdauer bis 31. Dezember 2027 genehmigt.
Die Gemeinde Boppelsen ist mit den Leistungen der Müller Ingenieure AG bei der Nachführung des Katasters zufrieden und da sich die Konditionen für die nächsten Jahre auch nicht verändern, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2022 den Nachführungsvertrag genehmigt.
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Forstrevier Furttal Jahresrechnung 2020/2021 — Genehmigung
Das Forstrevier Furttal, 8105 Regensdorf, stellt die Jahresrechnung 2020/2021 (1. September 2020 – 31. August 2021) des Forstreviers Furttal, umfassend die Gemeinden Otelfingen, Boppelsen, Dällikon, Dänikon und Hüttikon, zur Genehmigung zu.
Die Jahresrechnung 2020/2021 schliesst bei einem Aufwand von Fr. 1‘015’942.00 und einem Ertrag von Fr. 968’408.92 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 47’533.08. Der Aufwandüberschuss ist gemäss vertraglich festgelegtem Verteilschlüssel von den Reviergemeinden zu decken. Der Kostenanteil der Gemeinde Boppelsen beträgt Fr.12’358.60, davon entfallen Fr. 1’579.08 auf Neuanschaffungen (Rest. Kletterausrüstung, Schiebeleiter und Motorsäge). Dies entspricht einem Gemeinde-Anteil von 26%.
Zur Deckung des Aufwandüberschusses von Fr. 47‘533.08 wird, gemäss reglementarischem Verteilerschlüssel, einem Kostenanteil der Gemeinde Boppelsen von Fr. 10‘779.52 plus Fr. 1‘579.08 Neuanschaffungen zugestimmt.
Der Gemeinderat bedankt sich bei Förster Erich Sonderer und den Angestellten des Forstreviers für ihren grossen Einsatz.
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Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch