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Wappen Gemeinde Boppelsen

Gemeindenachrichten vom 15. Februar 2022

Aus dem Gemeinderat

ÖREB Kataster, Nach­führung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigen­tums­beschränkun­gen, Nachführungsvertrag

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigen­tums­beschränkun­gen (ÖREB-Kataster) ist seit Ende 2019 in allen Gemein­den des Kan­tons Zürich einge­führt und wird laufend durch die Kataster­bear­beit­er-Organ­i­sa­tio­nen (KBO) nachge­führt. Das Bun­de­samt für Lan­desto­pografie swis­stopo hat in der Strate­gie für den ÖREB-Kataster und im Mass­nah­men­plan für die Jahre 2020–2023 die ÖREB-Weit­er­en­twick­lung für die Kan­tone vorgegeben.

Mit der ÖREB-Weit­er­en­twick­lung wer­den die beste­hen­den The­men auf­grund der rev­i­dierten ÖREB-Weisun­gen des Bun­des bis am 30.6.2022 leicht angepasst und die neuen The­men in den ÖREB-Kataster bis spätestens 31.12.2023 aufgenommen.

Die Müller Inge­nieure AG ist die Nach­führungsstelle der amtlichen Ver­mes­sung der Gemeinde Bop­pelsen und wurde als KBO zuge­lassen. Der Gemein­der­at hat mit Beschluss vom 7. März 2016 die Müller Inge­nieure AG als Kataster­be­wirtschaf­tung­sor­gan­i­sa­tion (KBO) fest­gelegt. Der Ver­trag über die Laufende Nach­führung des ÖREB-Katasters wurde mit ein­er Ver­trags­dauer bis zum 31. Dezem­ber 2021 genehmigt.

Damit auch in der Gemeinde Bop­pelsen die Laufende Nach­führung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigen­tums­beschränkun­gen (ÖREB-Kataster) sichergestellt ist, ist der Nach­führungsver­trag mit der Müller Inge­nieure AG zu erneuern.

Die Müller Inge­nieure AG, Geeren­strasse 6, 8157 Diels­dorf, wird weit­er­hin als Kataster­be­wirtschaf­tung­sor­gan­i­sa­tion (KBO) festgelegt.

Der Ver­trag über die Laufende Nach­führung des ÖREB-Katasters wird mit einem Stun­de­nansatz von Fr. 130.00 und ein­er Ver­trags­dauer bis 31. Dezem­ber 2027 genehmigt.

Die Gemeinde Bop­pelsen ist mit den Leis­tun­gen der Müller Inge­nieure AG bei der Nach­führung des Katasters zufrieden und da sich die Kon­di­tio­nen für die näch­sten Jahre auch nicht verän­dern, hat der Gemein­der­at an sein­er Sitzung vom 15. Feb­ru­ar 2022 den Nach­führungsver­trag genehmigt.

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Forstre­vi­er Furt­tal Jahres­rech­nung 2020/2021 — Genehmigung

Das Forstre­vi­er Furt­tal, 8105 Regens­dorf, stellt die Jahres­rech­nung 2020/2021 (1. Sep­tem­ber 2020 – 31. August 2021) des Forstre­viers Furt­tal, umfassend die Gemein­den Otelfin­gen, Bop­pelsen, Däl­likon, Dänikon und Hüt­tikon, zur Genehmi­gung zu.

Die Jahres­rech­nung 2020/2021 schliesst bei einem Aufwand von Fr. 1‘015’942.00 und einem Ertrag von Fr. 968’408.92 mit einem Aufwandüber­schuss von Fr. 47’533.08. Der Aufwandüber­schuss ist gemäss ver­traglich fest­gelegtem Verteilschlüs­sel von den Revierge­mein­den zu deck­en. Der Kos­tenan­teil der Gemeinde Bop­pelsen beträgt Fr.12’358.60, davon ent­fall­en Fr. 1’579.08 auf Neuan­schaf­fun­gen (Rest. Klet­ter­aus­rüs­tung, Schiebeleit­er und Motorsäge). Dies entspricht einem Gemeinde-Anteil von 26%.

Zur Deck­ung des Aufwandüber­schuss­es von Fr. 47‘533.08 wird, gemäss regle­men­tarischem Verteil­er­schlüs­sel, einem Kos­tenan­teil der Gemeinde Bop­pelsen von Fr. 10‘779.52 plus Fr. 1‘579.08 Neuan­schaf­fun­gen zugestimmt.

Der Gemein­der­at bedankt sich bei Förster Erich Son­der­er und den Angestell­ten des Forstre­viers für ihren grossen Einsatz.

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Auskün­fte:
Gemein­de­v­er­wal­tung Bop­pelsen | Ober­dorf­s­trasse 2 | 8113 Bop­pelsen
Tele­fon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch

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