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Wappen Gemeinde Boppelsen

Gemeindenachrichten vom 13. August 2024

Aus dem Gemeinderat

Gemein­de­nachricht­en aus der Gemein­der­atssitzung vom 13. August 2024

ARA Unteres Furt­tal – Genehmi­gung Bud­get 2025

Der Gemein­der­at hat an sein­er Sitzung das Bud­get 2025 des Zweck­ver­bands ARA Unteres Furt­tal mit den angeschlosse­nen Gemein­den Bop­pelsen, Dänikon, Hüt­tikon und Otelfin­gen genehmigt.

Das Bud­get für das kom­mende Jahr sieht einen Aufwand von CHF 818’200 vor, dem ein Ertrag von      CHF 11’500 gegenüber­ste­ht. Daraus ergibt sich ein Aufwandüber­schuss von CHF 806’700, welch­er von den Ver­bands­ge­mein­den getra­gen wird.

Geplant sind zudem Net­toin­vesti­tio­nen im Ver­wal­tungsver­mö­gen in Höhe von CHF 530’500. Diese Mit­tel wer­den unter anderem für den Ersatz der Schal­tan­la­gen, beim Pump­w­erk Otelfin­gen sowie die Instal­la­tion ein­er neuen Pho­to­voltaikan­lage verwendet.

Die Kosten­verteilung erfol­gt wie gewohnt auf Basis der im ver­gan­genen Jahr gemesse­nen Abwass­er-menge. Für die Gemeinde Bop­pelsen bedeutet dies einen Kos­tenan­teil von 19.20%, was einem Betrag von CHF 154’900 exkl. Mehrw­ert­s­teuer entspricht.

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Zweck­ver­band Fried­hof – Genehmi­gung Bud­get 2025

Der Gemein­der­at hat an sein­er Sitzung das Bud­get 2025 des Zweck­ver­ban­des Fried­hofge­meinde Bop­pelsen-Hüt­tikon-Otelfin­gen und den beteiligten Gemein­den genehmigt.

Die laufende Rech­nung weist einen Aufwand von CHF 69’400 und einen Ertrag von CHF 4’800 aus. Der daraus resul­tierende Aufwandüber­schuss von CHF 64’600 wird von den Ver­bands­ge­mein­den getra­gen. Für das Jahr 2025 sind im Ver­wal­tungs- und Finanzver­mö­gen keine Investi­tio­nen vorge­se­hen. Gemäss dem Verteilschlüs­sel gemäss Art. 32 der Statuten ent­fällt auf die Gemeinde Bop­pelsen ein Anteil          von CHF 17’164.

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Erneuerung der Aus­gle­ichs­ge­bi­et­s­pla­nung des Zivilschutzes bis Ende 2024

Die let­zte Über­ar­beitung der Aus­gle­ichs­ge­bi­et­s­pla­nung (AGB) des Zivilschutzes in unser­er Gemeinde Bop­pelsen fand im Jahr 2020 statt. Gemäss § 19 Abs. 3 der Kan­tonalen Zivilschutzverord­nung (KZV) ist eine Aktu­al­isierung der ver­füg­baren Schutz­plätze für die ständi­ge Wohn­bevölkerung alle fünf Jahre erforder­lich. Die derzeit­ige Plan­grund­lage läuft Ende 2024 aus und muss daher rechtzeit­ig erneuert wer­den. Das Amt für Mil­itär und Zivilschutz (AMZ) hat uns mit Schreiben vom 2. Juli 2024 auf diese Notwendigkeit hingewiesen.

Das Ziel der Über­ar­beitung der AGB beste­ht darin, der gesamten Bevölkerung weit­er­hin aus­re­ichende Schutz­plätze zur Ver­fü­gung zu stellen. Eine aktu­al­isierte AGB ermöglicht es zudem, Bau­vorhaben von ein­er reduzierten Schutzraum­bautätigkeit prof­i­tieren zu lassen, was dem Inter­esse viel­er Bau-herrschaften entgegenkommt.

Die Gesamtkosten gemäss der Offerte vom 8. Juli 2024 der Fir­ma Müller Inge­nieure AG belaufen sich auf Fr. 5’945.50 inkl. MWSt.

Das Vor­liegende Pro­jekt der Müller Inge­nieure AG wurde genehmigt und der Kred­it von Fr. 5’945.50, inklu­sive MWST. bewilligt.

Im Bud­get 2024 wurde ein entsprechen­der Betrag von Fr. 6’000.00 eingestellt. Die Kosten für die Aus­gle­ichs­ge­bi­et­s­pla­nung wer­den gemäss § 28 a. KZV auf Antrag der Gemeinde voll­ständig über die Kasse der Ersatzbeiträge durch das AMZ übernommen.

Durch eine aktu­al­isierte All­ge­meine Bau­verord­nung (AGB) kön­nen Bau­vorhaben von ein­er reduzierten Schutzraum­bautätigkeit prof­i­tieren. Das bedeutet, dass Bauher­ren nicht zwin­gend neue Schutzräume bauen müssen, son­dern stattdessen die Möglichkeit haben, Ersatz­ab­gaben zu zahlen. Diese Regelung kommt dem Wun­sch viel­er Bauherrschaften ent­ge­gen, die oft auf den Bau aufwändi­ger Schutzräume verzicht­en möchten.

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Verkehrssicher­heit, Sig­nal­i­sa­tion, Spiegel bei der Bushal­testelle Hand

Um die Bushal­testelle Hand ist ein viel fre­quen­tiert­er Verkehrsknoten­punkt, an dem sich bere­its Unfälle und ver­mehrt gefährliche Verkehrssi­t­u­a­tio­nen ereignet haben. Ins­beson­dere die beschränk­ten Sichtver­hält­nisse trotz des beste­hen­den Verkehrsspiegels, stellen ein erhöht­es Risiko für Fußgänger, Rad­fahrer und Aut­o­fahrer dar. Zur Verbesserung der Sicher­heits­be­din­gun­gen an diesem neu­ral­gis­chen Punkt soll die Instal­la­tion eines neuzeitlichen Verkehrsspiegels umge­set­zt werden.

Das Pro­jekt wurde an der Gemein­der­atssitzung genehmigt und der Gesam­tauf­trag im Betrage von        Fr. 1’385.95 inkl. MWSt der Fir­ma Klemm­fix (Schweiz) AG erteilt.

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Sanierung Im Wei­d­stöck­li – Genehmi­gung Kreditabrechnung

Die Strasse Im Wei­d­stöck­li wurde Anfang der 1980er Jahre gebaut und hat­te eine Fahrbahn­bre­ite von rund 5,50 Metern. Die dort ver­legte Wasser­leitung war laut dem generellen Wasserver­sorgung­spro­jekt zu klein und musste erset­zt wer­den. Gle­ichzeit­ig mit der Erneuerung der Wasser­leitung sollte auch die Strasse saniert werden.

Die Elek­triz­itätswerke des Kan­tons Zürich (EKZ) nah­men bei den anste­hen­den Strassen­bauar­beit­en keine Anpas­sun­gen an ihrem Leitungsnetz vor. Allerd­ings wur­den die vier beste­hen­den Strassen­leucht­en durch energies­parende LED-Leucht­en erset­zt und die Kabelan­la­gen erneuert.

Die Strassen­sanierung im Wei­d­stöck­li wurde erfol­gre­ich abgeschlossen und die Abrech­nung zeigt erfreuliche Ergeb­nisse. Der ursprünglich bewil­ligte Brut­tokred­it für das Pro­jekt belief sich auf                  CHF 225’078.00 (inkl. MWST). Nach Abschluss der Arbeit­en betru­gen die tat­säch­lichen Kosten                CHF 148’232.20, was zu ein­er Kred­i­tun­ter­schre­itung von CHF 76’845.80 oder 34.10% führte.

Diese Einsparun­gen kon­nten unter anderem dadurch erzielt wer­den, dass die Posi­tion «Divers­es und Unvorherge­se­henes» in den Tief­bauar­beit­en nicht in Anspruch genom­men wurde und das Pro­jekt während der Aus­führungsphase opti­miert wer­den kon­nte. Auch die Neben- und tech­nis­chen Arbeit­en fie­len deut­lich geringer aus als ursprünglich im Kosten­vo­ran­schlag veranschlagt.

Der Gemein­der­at hat die Kred­itabrech­nung mit dieser deut­lichen Unter­schre­itung genehmigt. Ab 2023 wer­den die Pauschal­beiträge des Kan­tons Zürich für den Unter­halt von Gemein­de­strassen ver­wen­det, wobei der Gemein­der­at im Einzelfall über deren Ein­satz entscheidet.

Dieses Pro­jekt ist ein gelun­ge­nes Beispiel dafür, wie sorgfältige Pla­nung und effiziente Aus­führung zu erhe­blichen Kosteneinsparun­gen führen können.

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Sanierung Wasser­leitung Im Wei­d­stöck­li – Genehmi­gung Kreditabrechnung

Die Im Wei­d­stöck­li ver­legte Wasser­leitung stammte aus den frühen 1980er Jahren und hat ihre Nutzungs­dauer über­schrit­ten. Die Trinkwasser­leitung wies laut generellem Wasserver­sorgung­spro­jekt (GWP) einen zu gerin­gen Quer­schnitt auf, wodurch der Dynamis­che Druck am Hydran­ten Nr. 66 im Brand­fall nicht aus­re­ichend war. Daher entsch­ied sich die Gemeinde, die Wasser­leitung zusam­men mit der Strassen­sanierung zu erneuern um den Anforderun­gen der Gebäude­ver­sicherung Kan­ton Zürich (GVZ) gerecht zu werden.

Das Pro­jekt wurde vom Gemein­der­at am 5. Juli 2022 und am 18. Juli 2023 genehmigt. Nun liegt die Abrech­nung zur Genehmi­gung vor. Der ursprünglich bewil­ligte Brut­tokred­it für die Erneuerung der Wasser­leitung belief sich auf CHF 182’693.00 (inkl. MWST). Die tat­säch­lichen Kosten betru­gen jedoch nur CHF 137’904.40, was zu ein­er Kred­i­tun­ter­schre­itung von CHF 44’788.60 oder 24.50% führte.

Diese Einsparun­gen resul­tierten haupt­säch­lich daraus, dass die Posi­tion «Divers­es und Unvorherge­se­henes» nicht voll­ständig beansprucht wurde und weit­ere Einsparun­gen durch Pro­jek­top­ti­mierun­gen und gerin­gere Men­gen erzielt wer­den kon­nten. Auch die Nebe­nar­beit­en und die tech­nis­chen Arbeit­en fie­len gün­stiger aus als ursprünglich veranschlagt.

Der Gemein­der­at hat die Kred­itabrech­nung mit dieser deut­lichen Unter­schre­itung genehmigt und freut sich über den erfol­gre­ichen Abschluss dieses wichti­gen Infrastrukturprojekts.

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Sanierung Lägern­strasse und Unter­dorf­s­trasse – Genehmi­gung Kreditabrechnung

Die Sanierung der Lägern­strasse, die 1990/91 teil­saniert wurde, ist erfol­gre­ich abgeschlossen. Der durch Alterung und Auf­brüche geschwächte Strassen­be­lag wurde im Zuge der Werkleitungserneuerung erset­zt. Dabei wur­den gle­ichzeit­ig die Wass­er- und Kanal­i­sa­tion­sleitun­gen erneuert.

Das Sanierung­spro­jekt umfasste die Erneuerung der Trag- und Deckschicht der Strasse sowie Teile der Rand­ab­schlüsse. Zusät­zlich wurde die öffentliche Beleuch­tung auf den aktuellen Stand gebracht und mit neuen Nos­tal­gieleucht­en ergänzt. In der Unter­dorf­s­trasse wur­den die Leucht­en auf der Pri­vat­seite zusät­zlich mit Blenden nachgerüstet.

Der Gemein­der­at genehmigte das Pro­jekt am 21. Juni 2022 und am 17. Jan­u­ar 2023. Nun liegt die Kred­itabrech­nung vor, die erfreuliche Einsparun­gen zeigt: Der ursprünglich bewil­ligte Brut­tokred­it für das Pro­jekt belief sich auf CHF 389’700.00 (inkl. MWST). Die tat­säch­lichen Kosten betru­gen jedoch nur
CHF 294’175.50, was zu ein­er Kred­i­tun­ter­schre­itung von CHF 95’524.50 oder 24.50% führte.

Diese Einsparun­gen wur­den haupt­säch­lich durch den Verzicht auf die Posi­tion «Divers­es und Unvorherge­se­henes» und durch Syn­ergieef­fek­te mit den Werkleitun­gen erzielt. Auch die Neben- und tech­nis­chen Arbeit­en fie­len gün­stiger aus als geplant.

Der Gemein­der­at hat die Kred­itabrech­nung mit dieser deut­lichen Unter­schre­itung genehmigt und freut sich über den erfol­gre­ichen Abschluss des Projekts.

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Ersatz Kanal­i­sa­tion und Neubau Mete­or­wasserkanal Lägern­strasse und Ersatz Wasser­leitung Lägern -/ Unter­dorf­s­trasse – Genehmi­gung Kreditabrechnung

Im Rah­men der Sanierung der Lägern­strasse wurde die über 100-jährige Trinkwasser­leitung in der Lägern- und Unter­dorf­s­trasse erset­zt. Gle­ichzeit­ig wurde aus Syn­ergiegrün­den das im Generellen Entwässerungs­plan (GEP) definierte Trennsys­tem einge­führt. Bei­de Anla­gen waren Bestandteil des Quartier­plans Unter­dorf und in den Sanierung­spro­jek­ten der Lägern­strasse integriert.

Der Bau der Trink- und Mete­or­wasser­leitung führte zu einem bedeu­ten­den Ein­griff in die Unter­dorf­s­trasse. Auf­grund des Zus­tands der Kanal­i­sa­tion aus den 1950er Jahren wurde emp­fohlen, diese im Zuge der Arbeit­en eben­falls zu erset­zen. Diese Arbeit­en wur­den im Anschluss an die Sanierung der Lägern­strasse im Jahr 2023 erfol­gre­ich durchgeführt.

Die Pro­jek­te wurde vom Gemein­der­at am 21. Juni 2022 und am 17. Jan­u­ar 2023 genehmigt. Nun liegt die Abrech­nung zur Genehmi­gung vor. Der ursprünglich bewil­ligte Brut­tokred­it belief sich auf                      CHF 427’00.00 (inkl. MWST). Die tat­säch­lichen Kosten betru­gen jedoch nur CHF 370’027.35, was zu ein­er Kred­i­tun­ter­schre­itung von CHF 56’972.65 oder 13.30% führte.

Die Pro­jek­te wur­den erfol­gre­ich aus­ge­führt und abgeschlossen.

Der Gemein­der­at hat die Kred­itabrech­nung mit ein­er deut­lichen Unter­schre­itung genehmigt und zeigt sich erfreut über den erfol­gre­ichen Abschluss des Projekts.

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Ate­lier 93, Dietikon – Bewil­li­gung für Strassensammlung

Das Arbeitsin­te­gra­tionspro­gramm Ate­lier 93 erhält die Genehmi­gung, von Ende
August 2024 bis Anfang Sep­tem­ber 2024 eine Strassen­samm­lung durchzuführen.

In diesem Zeitraum sam­melt das Ate­lier 93 nicht mehr benötigte Schuhe und Led­er­waren ein, die von den Teil­nehmern des Inte­gra­tionspro­jek­ts aufge­frischt werden.

Die aufgear­beit­eten Gegen­stände wer­den anschließend an Abnehmer in Drit­tlän­der sowie Osteu­ropa weit­ergegeben. Der Erlös aus der Aktion wird voll­ständig mit den Leis­tun­gen der Arbeit­slosen­ver­sicherung verrechnet.

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Fol­gende Baube­wil­li­gun­gen wur­den erteilt:

Fur­er Bar­bara, Neuwiesstrasse 2 – Gartenän­derung mit Pool und gedeck­ter Pergola

Pri­marschule, Schul­strasse 1 – Erstel­lung Multisportplatz

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Gemein­de­v­er­wal­tung Boppelsen

Irene Dätwyler, Sach­bear­bei­t­erin Gemeindekanzlei

Auskün­fte:
Gemein­de­v­er­wal­tung Bop­pelsen | Ober­dorf­s­trasse 2 | 8113 Bop­pelsen
Tele­fon 044 849 70 09 | irene.daetwyler@boppelsen.ch

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