Infolge Ablauf der Ruhefrist hat die Friedhofkommission Otelfingen gestützt auf § 38 der kantonalen Bestattungsverordnung vom 20. Mai 2015 beschlossen, die Erdreihengräber Nr. 386 — 415 sowie die Urnengräber Nr. 86 – 121 im September 2021 aufzuheben.
Die Angehörigen werden deshalb eingeladen, in der Zeit vom 16. August 2021 bis spätestens 3. September 2021 die Grabdenkmäler und Pflanzen sowie den Grabschmuck und allfällige persönliche Gegenstände abzuholen.
Nach diesem Zeitpunkt wird über noch vorhandene Grabdenkmäler, Pflanzen sowie weitere Gegenstände auf den zu räumenden Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung und ohne weitere Mitteilung durch die Gemeinde verfügt.
Zweckverband Friedhofgemeinde Otelfingen