Auskunft mit Interessennachweis (im Sinne von § 18 MERG sowie § 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG): Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort.
Gebühr: 30.00 CHF
Bitte reichen Sie die Steuererklärung fristgerecht ein.
Die Einreichungsfrist ist auf dem Steuererklärungsformular bzw. auf dem Blatt mit dem persönlichen Zugangscode aufgedruckt. Falls Sie die Frist nicht einhalten können, muss diese vor Ablauf erstreckt werden.
Die Frist kann längstens bis 30. November verlängert werden.
Rechtzeitig eingereichte Fristerstreckungsgesuche gelten ohne gegenteiligen schriftlichen Entscheid als vom Gemeindesteueramt stillschweigend bewilligt.
Es erfolgt keine zusätzliche Bestätigung.
Auskunft ohne Interessennachweis (im Sinne von § 18 MERG sowie § 16 lit. a IDG): Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Gebühr: 15.00 CHF
Bestellung eines Auszuges über die persönlichen Steuerdaten bzw. über Steuerdaten einer Drittperson, unter Vorbehalt der Datensperre.
Sie erhalten die Auskunft zusammen mit einer Rechnung per Post zugestellt.
Gebühr: 40.00 CHF
Die Zahlungsvereinbarung/Stundung wird Ihnen nach positiver Prüfung mit den Einzahlungsscheinen per Post zugestellt.
Ändern sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse im laufenden Jahr voraussichtlich erheblich? Beantragen Sie beim Gemeindesteueramt durch Ausfüllen dieses Formulars eine neue provisorische Steuerrechnung.
Wir werden Ihnen aufgrund der untenstehenden Angaben in den nächsten Tagen eine neue provisorische Rechnung zu stellen.
Brauchen Sie Einzahlungsscheine für das laufende Jahr?
Die Einzahlungsscheine werden Ihnen per Post zugestellt.
Bestellen Sie Ihre Wohnsitzbestätigung bequem online und erhalten Sie diese automatisch nach einigen Tagen per Post zugeschickt.
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