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Allgemeines Feuerverbot

Die derzeit herrschende Trock­en­heit hat auf dem Gemein­dege­bi­et zu ein­er hohen Brandge­fahr geführt. Deshalb gilt ab sofort: Das Ent­fachen von offe­nen Feuern und das Abbren­nen von Feuer­w­erk ist auf dem ganzen Gemein­dege­bi­et nicht mehr gestattet.

Seit einiger Zeit hat es nicht mehr aus­re­ichend gereg­net. Dies hat zu sehr trock­e­nen Wiesen, Feldern, Böschun­gen und Waldge­bi­eten geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächen­bran­des ist bere­its jet­zt erhe­blich. In den kom­menden Tagen ist weit­er­hin nicht mit Nieder­schlag zu rech­nen. Die Brandge­fahr wird sich deshalb weit­er verschärfen.

Der Gemein­der­at hat die Gefahren­si­t­u­a­tion auch im Hin­blick auf den 1. August über­prüft und entsch­ieden, gestützt auf § 18 der kan­tonalen Verord­nung über den vor­beu­gen­den Brand­schutz ein all­ge­meines Feuerver­bot auszus­prechen. Das all­ge­meine Feuerver­bot bedeutet:

  • Keine offe­nen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balko­nen oder Grillplätzen)
  • Kein Abbren­nen von Feuerwerk
  • Kein Steigen­lassen von Him­mel­s­later­nen und Heissluftballonen
  • Keine Höhen­feuer

 

Das all­ge­meine Feuerver­bot gilt bis auf Wider­ruf durch den Gemein­der­at. Voraus­set­zung für eine Aufhe­bung des Ver­bots bilden aus­giebige und flächen­deck­ende Nieder­schläge, ver­bun­den mit einem Rück­gang der Temperaturen.

Durch ver­ant­wor­tungs­be­wusstes Ver­hal­ten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu ver­hin­dern. Für Ihr Ver­ständ­nis bedanken wir uns.

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