Die derzeit herrschende Trockenheit hat auf dem Gemeindegebiet zu einer hohen Brandgefahr geführt. Deshalb gilt ab sofort: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht mehr gestattet.
Seit einiger Zeit hat es nicht mehr ausreichend geregnet. Dies hat zu sehr trockenen Wiesen, Feldern, Böschungen und Waldgebieten geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrandes ist bereits jetzt erheblich. In den kommenden Tagen ist weiterhin nicht mit Niederschlag zu rechnen. Die Brandgefahr wird sich deshalb weiter verschärfen.
Der Gemeinderat hat die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August überprüft und entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Kein Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballonen
- Keine Höhenfeuer
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.