Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Boppelsen für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Boppelsen für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 auf den 3. September 2023 festgesetzt.
In Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind spätestens bis am Mittwoch, 10. Mai 2023, 11.00 Uhr Wahlvorschläge beim Gemeinderat Boppelsen einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Boppelsen hat. Die Kandidatin bzw. der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Boppelsen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können unter www.boppelsen.ch heruntergeladen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf (§19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8113 Boppelsen, 31. März 2023
Gemeinderat Boppelsen