Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates und Präsidium
Der Rücktritt von Gemeindepräsident Hans-Heinrich Albrecht bedingt die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates sowie dessen Präsidium.
Mit Beschluss vom 9. Juni 2021 hat der Bezirksrat Dielsdorf Hans-Heinrich Albrecht als Präsident und Mitglied des Gemeinderats entlassen und den Gemeinderat eingeladen, eine Ersatzwahl anzuordnen.
Gemäss Art. 5 Ziff. 1 der Gemeindeordnung Boppelsen werden der Präsident/die Präsidentin und die Mitglieder des Gemeinderates an der Urne gewählt. Art. 7 GO sieht für die Ersatzwahlen eine stille Wahl gemäss §§ 49 – 55 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vor. Kommt eine Stille Wahl nicht zustande, findet eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln statt. Der 1. Wahlgang ist auf Sonntag, 26. September 2021 festgesetzt, ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 28. November 2021 statt.
Für Fragen rund um die Durchführung der Ersatzwahl steht gerne zur Verfügung:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 00 | gemeinde@boppelsen.ch