Ersatzwahl des/der Friedensrichters/in für den Rest der Amtsdauer 2021 — 2027
Publikation der provisorischen Wahlvorschläge
Ansetzung der 2. Frist
Auf die Wahlausschreibung vom 29. November 2024 sind innert Frist für die am 18. Mai 2025 stattfindende Ersatzwahl des/der Friedensrichters/in für den Rest der Amtsdauer 2021 – 2027 folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Friedensrichterin / Friedensrichter:
Kappeler Nathalie, 1974, Anwältin, Bergstrasse 18, 8113 Boppelsen
Meier Patrick, 1984, Jurist / Friedensrichter, Haldenstrasse 11, 8155 Niederhasli
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden diese Wahlvorschläge amtlich bekannt gegeben. In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis spätestens 24. Januar 2025, 11.00 Uhr, können die Vorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin bzw. der Kandidat müssen mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Boppelsen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, und zudem die provisorisch vorgeschlagenen Personen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel (§ 54 GPR) durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf (§19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8113 Boppelsen, 17. Januar 2025
Gemeinderat Boppelsen