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Wappen Gemeinde Boppelsen

Erlass Anpassung Gebührentarif

Mit Beschluss vom 15. August 2023 hat der Gemein­der­at die Anpas­sung des Gebührentar­ifs im Zusam­men­hang mit dem neuen kan­tonalen Bürg­er­rechts­ge­setz bzw. der kan­tonalen Bürg­er­rechtsverord­nung erlassen und unter Vor­be­halt der Recht­skraft in Kraft gesetzt.

 

Rechtsmit­tel:
Gegen diesen Erlass kann, von der Veröf­fentlichung an gerech­net, beim Bezirk­srat Diels­dorf, Geis­sack­er­strasse 24, 8157 Dielsdorf

  • wegen Ver­let­zung von Vorschriften über die poli­tis­chen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimm­rechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übri­gen wegen Ver­let­zung von über­ge­ord­netem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben wer­den (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Kosten des Rekursver­fahrens hat die unter­liegende Partei zu tra­gen. In Stimm­rechtssachen wer­den Ver­fahren­skosten nur erhoben, wenn das Rechtsmit­tel offen­sichtlich aus­sicht­s­los ist. Die Rekurss­chrift muss einen Antrag und dessen Begrün­dung enthal­ten. Der ange­focht­ene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Gemein­der­ats­beschluss sowie der Gebührentarif liegen während der Rekurs­frist bei der Gemein­de­v­er­wal­tung zur Ein­sicht auf. Eben­falls kön­nen die Unter­la­gen auf der Home­page www.boppelsen.ch herun­terge­laden werden

Bop­pelsen, 25. August 2023

Gemein­der­at Boppelsen

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