Entlassung aus dem kommunalen Inventar, Liegenschaft Otelfingerstrasse 4 (Waschhaus):
Der Gemeinderat Boppelsen hat am 6. Dezember 2022 beschlossen, das zum ehemaligen Bauernhaus an der Otelfingerstrasse 4, Vers.-Nr. 46, auf dem Grundstück Kat.-Nr. 361, zugehörige Waschhaus, welches im Eigentum der Mäder Kräuter AG, Buchserstrasse 2, 8113 Boppelsen, ist, aus dem kommunalen Inventar der möglichen Schutzobjekte der Gemeinde zu entlassen.
Einsichtnahme:
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus an der Oberdorfstrasse 2 öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise:
Publikation nach § 203 Abs. 2 PBG, § 213 PBGI, § 205 lit. d PBG
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist:
30 Tage
Ablauf der Frist:
6. Februar 2023
Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse:
Gemeindeverwaltung Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen
8113 Boppelsen, 6. Januar 2023 Gemeinderat Boppelsen