Ab dem 19. April 2021 sind mit Einschränkungen wieder erlaubt:
- Veranstaltungen mit Publikum;
- kulturelle und sportliche Aktivitäten in Innenräumen;
- gewisse Wettkämpfe;
- der Betrieb in Aussenräumen von Restaurants;
- Präsenzunterricht an Hochschulen.
Bei den wieder erlaubten Aktivitäten sind Maskentragen und Einhaltung des erforderlichen Abstands mit wenigen Ausnahmen vorgeschrieben. Ausserdem wird allen empfohlen, sich regelmässig testen zu lassen.