In den vergangenen Jahren kam es im Wald auf dem Gebiet der Gemeinde Boppelsen mehrfach vor, dass Wildtiere durch frei laufende Hunde gerissen worden sind. Der Gemeinderat Boppelsen hat deshalb, gestützt auf das Hundegesetz § 11 Abs. 1 lit. d während der Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli bis auf weiteres die Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand beschlossen.
Der Gemeinderat dankt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für das Verständnis und für die Einhaltung dieser Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung im Furttaler an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. d VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG).
8113 Boppelsen, 30. Juli 2021