Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone deshalb entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Der Kanton Zürich legt zunächst den Gewässerraum im Siedlungsgebiet fest. Während der Kanton für die Gewässer von kantonaler und regionaler Bedeutung zuständig ist, sind es die Gemeinden für Gewässer von lokaler Bedeutung.
Die Gemeinde Boppelsen hat das Projekt für die Festlegung der Gewässerräume im Siedlungsgebiet erarbeitet. Die Unterlagen liegen ab dem 24. Februar 2023 während 60 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Boppelsen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Die Gewässerräume sind zusätzlich im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) in der Karte «Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken» dargestellt.
Einwendungen gegen die Festlegung der Gewässerräume können bis am 25. April 2023 (Poststempel) mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen eingereicht werden. Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der kantonalen Festlegung entschieden.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 25. April 2023
Kontaktstelle:
Gemeinde Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen
8113 Boppelsen, 24. Februar 2023
Bauamt Boppelsen