Gestützt auf § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte ordnete der Gemeinderat mit Beschluss vom 17. Mai 2022 eine Urnenabstimmung an.
Die Durchführung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte. Den Abstimmungsunterlagen wird ein beleuchtender Bericht beigelegt.
Am Sonntag, 25. September 2022, findet die Urnenabstimmung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Geroldswil, Hüttikon, Oetwil an der Limmat, Otelfingen und Weiningen und dem Kanton Zürich (Staatswald Katzensee) über die Gründung der «Forstbetrieb Altberg-Lägern GmbH» und die Ausgliederung der Waldpflege und der Revieraufgaben statt.
Den Stimmberechtigten wird folgende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein gestellt.
Wollen Sie die Vorlage öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Gemeinden Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Geroldswil, Hüttikon, Oetwil an der Limmat, Otelfingen und Weiningen und dem Kanton Zürich (Staatswald Katzensee) über die Gründung der «Forstbetrieb Altberg-Lägern GmbH» und die Ausgliederung der Waldpflege und der Revieraufgaben annehmen?
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, Postfach 273, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
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Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 07 | michaela.egloff@boppelsen.ch