Die Kommission des Zweckverbandes ordnet auf Sonntag, 13. Juni 2021, eine Urnenabstimmung an. Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt:
Stimmen Sie den totalrevidierten Statuten des «Zweckverbands ARA Unteres Furttal» zu?
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und den aktuellen Statuten des Zweckverbandes. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein beleuchtender Bericht beigelegt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstr. 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der an-gefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Otelfingen, 19. März 2021
Zweckverband ARA Unteres Furttal