Der Gemeinderat Boppelsen ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 – 2026 für den 27. März 2022 an. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sowie der Gemeindeordnung der Primarschulpflege sind an der Urne zu wählen:
5 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidentin/Präsident
5 Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsidentin/Präsident
5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin/Präsident
Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 8. Dezember 2021 beim Gemeinderat Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren und teilen Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Die Mitglieder des Wahlbüros werden durch die Gemeindeversammlung im Juni 2022 gewählt (Gemeindeordnung Art. 12). Mit der Publikation der Wahlanordnung läuft auch die Anmeldefrist (mittels Beiblatt) für die Kandidatur als Mitglied des Wahlbüros.
Boppelsen, 29. Oktober 2021
Gemeinderat Boppelsen