Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat der Gemeinderat die Ausführungsbestimmungen zur SEVO erlassen.
Mit Beschluss vom 19. Januar 2021 hat der Gemeinderat die Anpassung des Gebührentarifs im Zusammenhang mit der SEVO erlassen.
Beide Erlasse wurden mit Beschluss vom 2. November 2021, unter Vorbehalt der Rechtskraft, auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Erlass kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Gemeinderatsbeschlüsse sowie die Ausführungsbestimmungen zur SEVO und der Gebührentarif liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Ebenfalls können die Unterlagen auf der Homepage www.boppelsen.ch heruntergeladen werden.
Boppelsen, 12. November 2021
Gemeinderat Boppelsen