Gemeindenachrichten aus der Gemeinderatssitzung vom 04. März 2025
Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) – Einblick in den aktuellen Stand
Im Jahr 2014 startete der Gemeinderat die Revision der seit 1995 bestehenden Bau- und Zonenordnung (BZO), um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde langfristig zu sichern. 2017 wurde die erste revidierte Fassung in der Gemeindeversammlung abgelehnt, und der Kanton Zürich führte neue Baubegriffe ein, was eine vorübergehende Aussetzung der Revision zur Folge hatte.
Im Juni 2023 wurde die Revision erneut aufgenommen und das Ingenieurbüro EFP AG mit der Weiterbearbeitung beauftragt. Nach mehreren Vorprüfungen und Anpassungen wurden die Unterlagen am
8. Oktober 2024 zur erneuten Vorprüfung an das ARE freigegeben. Ende Januar 2025 erhielt die Gemeinde Boppelsen den dritten Vorprüfungsbericht vom Amt für Raumentwicklung (ARE).
Nun geht es einen Schritt weiter: Die revidierte Bau- und Zonenordnung wird öffentlich vom 14. März bis 13. April 2025 aufgelegt, und die Bevölkerung kann sich aktiv an der Mitwirkung und Anhörung beteiligen. Parallel dazu wird am 8. April 2025 eine Informationsveranstaltung im Mehrzweckraum Schulanlage Maiacher durchgeführt.
Die Dokumentation umfasst den erläuternden Bericht, den Zonenplan, den Kernzonenplan, den Plan der Wald- und Gewässerabstandslinien sowie die synoptische Darstellung der BZO. Alle Unterlagen liegen während der öffentlichen Auflagefrist von 60 Tagen zur Einsichtnahme bereit.
Nach Auswertung der eingegangenen Einwendungen wird der Gemeinderat die BZO finalisieren, die Festsetzung beschliessen und der Urnenabstimmung vorlegen.
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Genehmigung der Zusammenarbeit mit Dock AG für die soziale und berufliche Integration
Im Rahmen der sozialen und beruflichen Integration von Klienten, die wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, hat die Gemeinde Boppelsen eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Dock Gruppe AG, St. Gallen, getroffen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, dass Klienten für entsprechende Integrationsmassnahmen bei der Stiftung für Arbeit DOCK angemeldet werden können.
Die Prüfung des Vereinbarungsentwurfs hat ergeben, dass dieser in Ordnung ist, und der Gemeinderat hat die Vereinbarung nun genehmigt.
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JUF Jahresrechnung 2024 – Genehmigung
Der Gemeinderat Boppelsen hat die Jahresrechnung 2024 des JUF (Jugendarbeit Unteres Furttal) mit dem Gesamtaufwand von Fr. 196’170.03 und einem Ertrag von Fr. 11‘539.90 mit einem Aufwand-
überschuss von Fr. 184’630.13 genehmigt. Zur Deckung des Aufwandsüberschusses wird, gemäss Verteilerschlüssel aus Art. 15 des Zusammenarbeitsvertrages, einem Kostenanteil der Gemeinde Boppelsen von Fr. 29’171.60 zugestimmt.
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Gemeindeverwaltung Boppelsen
Irene Dätwyler, Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
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