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Wappen Gemeinde Boppelsen

Gemeindenachrichten vom 04. März 2025

Aus dem Gemeinderat

Gemein­de­nachricht­en aus der Gemein­der­atssitzung vom 04. März 2025

 

Revi­sion der Bau- und Zonenord­nung (BZO) – Ein­blick in den aktuellen Stand

Im Jahr 2014 startete der Gemein­der­at die Revi­sion der seit 1995 beste­hen­den Bau- und Zonenord­nung (BZO), um die Hand­lungs­fähigkeit der Gemeinde langfristig zu sich­ern. 2017 wurde die erste rev­i­dierte Fas­sung in der Gemein­de­v­er­samm­lung abgelehnt, und der Kan­ton Zürich führte neue Baube­griffe ein, was eine vorüberge­hende Aus­set­zung der Revi­sion zur Folge hatte.

Im Juni 2023 wurde die Revi­sion erneut aufgenom­men und das Inge­nieur­büro EFP AG mit der Weit­er­bear­beitung beauf­tragt. Nach mehreren Vor­prü­fun­gen und Anpas­sun­gen wur­den die Unter­la­gen am
8. Okto­ber 2024 zur erneuten Vor­prü­fung an das ARE freigegeben. Ende Jan­u­ar 2025 erhielt die Gemeinde Bop­pelsen den drit­ten Vor­prü­fungs­bericht vom Amt für Rau­men­twick­lung (ARE).

Nun geht es einen Schritt weit­er: Die rev­i­dierte Bau- und Zonenord­nung wird öffentlich vom 14. März bis 13. April 2025 aufgelegt, und die Bevölkerung kann sich aktiv an der Mitwirkung und Anhörung beteili­gen. Par­al­lel dazu wird am 8. April 2025 eine Infor­ma­tionsver­anstal­tung im Mehrzweck­raum Schu­lan­lage Maiach­er durchgeführt.

Die Doku­men­ta­tion umfasst den erläutern­den Bericht, den Zonen­plan, den Kern­zo­nen­plan, den Plan der Wald- und Gewässer­ab­stand­slin­ien sowie die syn­op­tis­che Darstel­lung der BZO. Alle Unter­la­gen liegen während der öffentlichen Auflage­frist von 60 Tagen zur Ein­sicht­nahme bereit.

Nach Auswer­tung der einge­gan­genen Ein­wen­dun­gen wird der Gemein­der­at die BZO final­isieren, die Fest­set­zung beschliessen und der Urnen­ab­stim­mung vorlegen.

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Genehmi­gung der Zusam­me­nar­beit mit Dock AG für die soziale und beru­fliche Integration

Im Rah­men der sozialen und beru­flichen Inte­gra­tion von Klien­ten, die wirtschaftliche Sozial­hil­fe beziehen, hat die Gemeinde Bop­pelsen eine Vere­in­barung über die Zusam­me­nar­beit mit der Dock Gruppe AG, St. Gallen, getrof­fen. Diese Zusam­me­nar­beit ermöglicht es, dass Klien­ten für entsprechende Inte­gra­tions­mass­nah­men bei der Stiftung für Arbeit DOCK angemeldet wer­den können.

Die Prü­fung des Vere­in­barungsen­twurfs hat ergeben, dass dieser in Ord­nung ist, und der Gemein­der­at hat die Vere­in­barung nun genehmigt.

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JUF Jahres­rech­nung 2024 – Genehmigung

Der Gemein­der­at Bop­pelsen hat die Jahres­rech­nung 2024 des JUF (Jugen­dar­beit Unteres Furt­tal) mit dem Gesam­taufwand von Fr. 196’170.03 und einem Ertrag von Fr. 11‘539.90 mit einem Aufwand-
über­schuss von Fr. 184’630.13 genehmigt. Zur Deck­ung des Aufwand­süber­schuss­es wird, gemäss Verteil­er­schlüs­sel aus Art. 15 des Zusam­me­nar­beitsver­trages, einem Kos­tenan­teil der Gemeinde Bop­pelsen von Fr. 29’171.60 zugestimmt.

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Gemein­de­v­er­wal­tung Boppelsen

Irene Dätwyler, Sach­bear­bei­t­erin Gemeindekanzlei

Auskün­fte:
Gemein­de­v­er­wal­tung Bop­pelsen | Ober­dorf­s­trasse 2 | 8113 Bop­pelsen
Tele­fon 044 849 70 09 | irene.daetwyler@boppelsen.ch

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