Gemeindenachrichten aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Januar 2025
Vergabe des Jagdreviers Nr. 241 Boppelsen
Mit Schreiben der Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur, vom 22. Juni 2023 wurde bekannt gegeben, dass im Frühjahr 2025 die Jagdreviere des Kantons Zürich für die kommende Jagdpachtperiode (2025 – 2033) neu vergeben werden müssen. Gemäss § 5 Abs. 1 des kantonalen Jagdgesetzes erfolgt die Vergabe der Reviere durch die politischen Gemeinden.
Für das Jagdrevier Nr. 241 Boppelsen sind keine Änderungen an den Reviergrenzen vorgesehen und es wurden keine Wildschonreviere ausgeschieden. Die Jagdgesellschaften hatten im Zeitraum vom
15. November 2024 bis 15. Januar 2025 die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Reviergemeinde für die Jagdpacht 2025 – 2033 zu bewerben. Die Vergabe der Jagdpacht erfolgt dabei durch die Reviergemeinden.
Für das Jagdrevier Nr. 241 Boppelsen hat sich am 18. Dezember 2024 die Jagdgesellschaft Boppelsen mit vollständigen Unterlagen beworben. Die Bewerbung umfasst den Gesellschaftsvertrag der Jagdgesellschaft Boppelsen sowie die Einzelbewerbungen der verantwortlichen Personen. Da die Jagdgesellschaft Boppelsen die einzige Bewerbergruppe für das Revier ist, steht der Vergabe des Pachtvertrages an diese Gesellschaft nichts im Wege.
Der Gemeinderat hat sämtliche eingereichten Unterlagen geprüft und beschlossen, dass das Jagdrevier Nr. 241 Boppelsen für die Jagdpachtperiode 2025 – 2033 an die Jagdgesellschaft Boppelsen vergeben wird. Nach gegenseitiger Unterzeichnung wird der Pachtvertrag an die Fischerei- und Jagdverwaltung zur Einreichung übermittelt.
Die Jagdgesellschaft Boppelsen wird somit auch in der kommenden Jagdpachtperiode das Jagdrevier Nr. 241 bewirtschaften.
Der Gemeinderat gratuliert der Jagdgesellschaft Boppelsen zur erfolgreichen Vergabe und freut sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit in der kommenden Jagdpachtperiode.
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Gemeindeverwaltung Boppelsen
Irene Dätwyler, Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
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