Gemeindenachrichten aus der Gemeinderatssitzung vom 13. August 2024
ARA Unteres Furttal – Genehmigung Budget 2025
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung das Budget 2025 des Zweckverbands ARA Unteres Furttal mit den angeschlossenen Gemeinden Boppelsen, Dänikon, Hüttikon und Otelfingen genehmigt.
Das Budget für das kommende Jahr sieht einen Aufwand von CHF 818’200 vor, dem ein Ertrag von CHF 11’500 gegenübersteht. Daraus ergibt sich ein Aufwandüberschuss von CHF 806’700, welcher von den Verbandsgemeinden getragen wird.
Geplant sind zudem Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen in Höhe von CHF 530’500. Diese Mittel werden unter anderem für den Ersatz der Schaltanlagen, beim Pumpwerk Otelfingen sowie die Installation einer neuen Photovoltaikanlage verwendet.
Die Kostenverteilung erfolgt wie gewohnt auf Basis der im vergangenen Jahr gemessenen Abwasser-menge. Für die Gemeinde Boppelsen bedeutet dies einen Kostenanteil von 19.20%, was einem Betrag von CHF 154’900 exkl. Mehrwertsteuer entspricht.
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Zweckverband Friedhof – Genehmigung Budget 2025
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung das Budget 2025 des Zweckverbandes Friedhofgemeinde Boppelsen-Hüttikon-Otelfingen und den beteiligten Gemeinden genehmigt.
Die laufende Rechnung weist einen Aufwand von CHF 69’400 und einen Ertrag von CHF 4’800 aus. Der daraus resultierende Aufwandüberschuss von CHF 64’600 wird von den Verbandsgemeinden getragen. Für das Jahr 2025 sind im Verwaltungs- und Finanzvermögen keine Investitionen vorgesehen. Gemäss dem Verteilschlüssel gemäss Art. 32 der Statuten entfällt auf die Gemeinde Boppelsen ein Anteil von CHF 17’164.
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Erneuerung der Ausgleichsgebietsplanung des Zivilschutzes bis Ende 2024
Die letzte Überarbeitung der Ausgleichsgebietsplanung (AGB) des Zivilschutzes in unserer Gemeinde Boppelsen fand im Jahr 2020 statt. Gemäss § 19 Abs. 3 der Kantonalen Zivilschutzverordnung (KZV) ist eine Aktualisierung der verfügbaren Schutzplätze für die ständige Wohnbevölkerung alle fünf Jahre erforderlich. Die derzeitige Plangrundlage läuft Ende 2024 aus und muss daher rechtzeitig erneuert werden. Das Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ) hat uns mit Schreiben vom 2. Juli 2024 auf diese Notwendigkeit hingewiesen.
Das Ziel der Überarbeitung der AGB besteht darin, der gesamten Bevölkerung weiterhin ausreichende Schutzplätze zur Verfügung zu stellen. Eine aktualisierte AGB ermöglicht es zudem, Bauvorhaben von einer reduzierten Schutzraumbautätigkeit profitieren zu lassen, was dem Interesse vieler Bau-herrschaften entgegenkommt.
Die Gesamtkosten gemäss der Offerte vom 8. Juli 2024 der Firma Müller Ingenieure AG belaufen sich auf Fr. 5’945.50 inkl. MWSt.
Das Vorliegende Projekt der Müller Ingenieure AG wurde genehmigt und der Kredit von Fr. 5’945.50, inklusive MWST. bewilligt.
Im Budget 2024 wurde ein entsprechender Betrag von Fr. 6’000.00 eingestellt. Die Kosten für die Ausgleichsgebietsplanung werden gemäss § 28 a. KZV auf Antrag der Gemeinde vollständig über die Kasse der Ersatzbeiträge durch das AMZ übernommen.
Durch eine aktualisierte Allgemeine Bauverordnung (AGB) können Bauvorhaben von einer reduzierten Schutzraumbautätigkeit profitieren. Das bedeutet, dass Bauherren nicht zwingend neue Schutzräume bauen müssen, sondern stattdessen die Möglichkeit haben, Ersatzabgaben zu zahlen. Diese Regelung kommt dem Wunsch vieler Bauherrschaften entgegen, die oft auf den Bau aufwändiger Schutzräume verzichten möchten.
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Verkehrssicherheit, Signalisation, Spiegel bei der Bushaltestelle Hand
Um die Bushaltestelle Hand ist ein viel frequentierter Verkehrsknotenpunkt, an dem sich bereits Unfälle und vermehrt gefährliche Verkehrssituationen ereignet haben. Insbesondere die beschränkten Sichtverhältnisse trotz des bestehenden Verkehrsspiegels, stellen ein erhöhtes Risiko für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer dar. Zur Verbesserung der Sicherheitsbedingungen an diesem neuralgischen Punkt soll die Installation eines neuzeitlichen Verkehrsspiegels umgesetzt werden.
Das Projekt wurde an der Gemeinderatssitzung genehmigt und der Gesamtauftrag im Betrage von Fr. 1’385.95 inkl. MWSt der Firma Klemmfix (Schweiz) AG erteilt.
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Sanierung Im Weidstöckli – Genehmigung Kreditabrechnung
Die Strasse Im Weidstöckli wurde Anfang der 1980er Jahre gebaut und hatte eine Fahrbahnbreite von rund 5,50 Metern. Die dort verlegte Wasserleitung war laut dem generellen Wasserversorgungsprojekt zu klein und musste ersetzt werden. Gleichzeitig mit der Erneuerung der Wasserleitung sollte auch die Strasse saniert werden.
Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) nahmen bei den anstehenden Strassenbauarbeiten keine Anpassungen an ihrem Leitungsnetz vor. Allerdings wurden die vier bestehenden Strassenleuchten durch energiesparende LED-Leuchten ersetzt und die Kabelanlagen erneuert.
Die Strassensanierung im Weidstöckli wurde erfolgreich abgeschlossen und die Abrechnung zeigt erfreuliche Ergebnisse. Der ursprünglich bewilligte Bruttokredit für das Projekt belief sich auf CHF 225’078.00 (inkl. MWST). Nach Abschluss der Arbeiten betrugen die tatsächlichen Kosten CHF 148’232.20, was zu einer Kreditunterschreitung von CHF 76’845.80 oder 34.10% führte.
Diese Einsparungen konnten unter anderem dadurch erzielt werden, dass die Position «Diverses und Unvorhergesehenes» in den Tiefbauarbeiten nicht in Anspruch genommen wurde und das Projekt während der Ausführungsphase optimiert werden konnte. Auch die Neben- und technischen Arbeiten fielen deutlich geringer aus als ursprünglich im Kostenvoranschlag veranschlagt.
Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung mit dieser deutlichen Unterschreitung genehmigt. Ab 2023 werden die Pauschalbeiträge des Kantons Zürich für den Unterhalt von Gemeindestrassen verwendet, wobei der Gemeinderat im Einzelfall über deren Einsatz entscheidet.
Dieses Projekt ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie sorgfältige Planung und effiziente Ausführung zu erheblichen Kosteneinsparungen führen können.
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Sanierung Wasserleitung Im Weidstöckli – Genehmigung Kreditabrechnung
Die Im Weidstöckli verlegte Wasserleitung stammte aus den frühen 1980er Jahren und hat ihre Nutzungsdauer überschritten. Die Trinkwasserleitung wies laut generellem Wasserversorgungsprojekt (GWP) einen zu geringen Querschnitt auf, wodurch der Dynamische Druck am Hydranten Nr. 66 im Brandfall nicht ausreichend war. Daher entschied sich die Gemeinde, die Wasserleitung zusammen mit der Strassensanierung zu erneuern um den Anforderungen der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) gerecht zu werden.
Das Projekt wurde vom Gemeinderat am 5. Juli 2022 und am 18. Juli 2023 genehmigt. Nun liegt die Abrechnung zur Genehmigung vor. Der ursprünglich bewilligte Bruttokredit für die Erneuerung der Wasserleitung belief sich auf CHF 182’693.00 (inkl. MWST). Die tatsächlichen Kosten betrugen jedoch nur CHF 137’904.40, was zu einer Kreditunterschreitung von CHF 44’788.60 oder 24.50% führte.
Diese Einsparungen resultierten hauptsächlich daraus, dass die Position «Diverses und Unvorhergesehenes» nicht vollständig beansprucht wurde und weitere Einsparungen durch Projektoptimierungen und geringere Mengen erzielt werden konnten. Auch die Nebenarbeiten und die technischen Arbeiten fielen günstiger aus als ursprünglich veranschlagt.
Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung mit dieser deutlichen Unterschreitung genehmigt und freut sich über den erfolgreichen Abschluss dieses wichtigen Infrastrukturprojekts.
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Sanierung Lägernstrasse und Unterdorfstrasse – Genehmigung Kreditabrechnung
Die Sanierung der Lägernstrasse, die 1990/91 teilsaniert wurde, ist erfolgreich abgeschlossen. Der durch Alterung und Aufbrüche geschwächte Strassenbelag wurde im Zuge der Werkleitungserneuerung ersetzt. Dabei wurden gleichzeitig die Wasser- und Kanalisationsleitungen erneuert.
Das Sanierungsprojekt umfasste die Erneuerung der Trag- und Deckschicht der Strasse sowie Teile der Randabschlüsse. Zusätzlich wurde die öffentliche Beleuchtung auf den aktuellen Stand gebracht und mit neuen Nostalgieleuchten ergänzt. In der Unterdorfstrasse wurden die Leuchten auf der Privatseite zusätzlich mit Blenden nachgerüstet.
Der Gemeinderat genehmigte das Projekt am 21. Juni 2022 und am 17. Januar 2023. Nun liegt die Kreditabrechnung vor, die erfreuliche Einsparungen zeigt: Der ursprünglich bewilligte Bruttokredit für das Projekt belief sich auf CHF 389’700.00 (inkl. MWST). Die tatsächlichen Kosten betrugen jedoch nur
CHF 294’175.50, was zu einer Kreditunterschreitung von CHF 95’524.50 oder 24.50% führte.
Diese Einsparungen wurden hauptsächlich durch den Verzicht auf die Position «Diverses und Unvorhergesehenes» und durch Synergieeffekte mit den Werkleitungen erzielt. Auch die Neben- und technischen Arbeiten fielen günstiger aus als geplant.
Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung mit dieser deutlichen Unterschreitung genehmigt und freut sich über den erfolgreichen Abschluss des Projekts.
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Ersatz Kanalisation und Neubau Meteorwasserkanal Lägernstrasse und Ersatz Wasserleitung Lägern -/ Unterdorfstrasse – Genehmigung Kreditabrechnung
Im Rahmen der Sanierung der Lägernstrasse wurde die über 100-jährige Trinkwasserleitung in der Lägern- und Unterdorfstrasse ersetzt. Gleichzeitig wurde aus Synergiegründen das im Generellen Entwässerungsplan (GEP) definierte Trennsystem eingeführt. Beide Anlagen waren Bestandteil des Quartierplans Unterdorf und in den Sanierungsprojekten der Lägernstrasse integriert.
Der Bau der Trink- und Meteorwasserleitung führte zu einem bedeutenden Eingriff in die Unterdorfstrasse. Aufgrund des Zustands der Kanalisation aus den 1950er Jahren wurde empfohlen, diese im Zuge der Arbeiten ebenfalls zu ersetzen. Diese Arbeiten wurden im Anschluss an die Sanierung der Lägernstrasse im Jahr 2023 erfolgreich durchgeführt.
Die Projekte wurde vom Gemeinderat am 21. Juni 2022 und am 17. Januar 2023 genehmigt. Nun liegt die Abrechnung zur Genehmigung vor. Der ursprünglich bewilligte Bruttokredit belief sich auf CHF 427’00.00 (inkl. MWST). Die tatsächlichen Kosten betrugen jedoch nur CHF 370’027.35, was zu einer Kreditunterschreitung von CHF 56’972.65 oder 13.30% führte.
Die Projekte wurden erfolgreich ausgeführt und abgeschlossen.
Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung mit einer deutlichen Unterschreitung genehmigt und zeigt sich erfreut über den erfolgreichen Abschluss des Projekts.
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Atelier 93, Dietikon – Bewilligung für Strassensammlung
Das Arbeitsintegrationsprogramm Atelier 93 erhält die Genehmigung, von Ende
August 2024 bis Anfang September 2024 eine Strassensammlung durchzuführen.
In diesem Zeitraum sammelt das Atelier 93 nicht mehr benötigte Schuhe und Lederwaren ein, die von den Teilnehmern des Integrationsprojekts aufgefrischt werden.
Die aufgearbeiteten Gegenstände werden anschließend an Abnehmer in Drittländer sowie Osteuropa weitergegeben. Der Erlös aus der Aktion wird vollständig mit den Leistungen der Arbeitslosenversicherung verrechnet.
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Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:
Furer Barbara, Neuwiesstrasse 2 – Gartenänderung mit Pool und gedeckter Pergola
Primarschule, Schulstrasse 1 – Erstellung Multisportplatz
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Gemeindeverwaltung Boppelsen
Irene Dätwyler, Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 09 | irene.daetwyler@boppelsen.ch