Gesuchsteller/in:
Schmid Hermann, Langacher 1, 8113 Boppelsen
Projektverfasser/in:
Bauprojekt:
Landwirtschaftliches Bau- und Architekturbüro, Weinfelden
Einbau Aufenthaltsraum für Mitarbeiter und Erntehelfer, Kat.-Nr. 707, 8113 Boppelsen
Planauflage:
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Die Pläne liegen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Bei fehlender Übereinstimmung im “Amtsblatt des Kantons Zürich” und im “Furttaler” gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelf:
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen ab Ausschreibungsdatum bei der Baubehörde schrifltich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rechtsmittel verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides §§ 314 — 316 PBG)
Die Zustellung eines baurechtlichen Entscheides an Dritte ist gebührenpflichtig.
8113 Boppelsen, 15. Dezember 2023
Bauamt Boppelsen