Mit Beschluss vom 15. August 2023 hat der Gemeinderat die Anpassung des Gebührentarifs im Zusammenhang mit dem neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz bzw. der kantonalen Bürgerrechtsverordnung erlassen und unter Vorbehalt der Rechtskraft in Kraft gesetzt.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Erlass kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie der Gebührentarif liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Ebenfalls können die Unterlagen auf der Homepage www.boppelsen.ch heruntergeladen werden
Boppelsen, 25. August 2023
Gemeinderat Boppelsen