Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Boppelsen
Publikation der provisorischen Wahlvorschläge — Ansetzung der 2. Frist
Auf die Wahlausschreibung vom 31. März 2023 ist innert Frist für die am 3. September 2023 stattfindende Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Mitglied des Gemeinderates:
Hahn Tanja, 1969, Verkauf/Aussendienst, Regensbergstrasse 23, Boppelsen
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekannt gegeben. In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis spätestens 26. Mai 2023, 11.00 Uhr, kann der Vorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Boppelsen hat. Die Kandidatin bzw. der Kandidat müssen mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Boppelsen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können unter www.boppelsen.ch heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, und zudem die provisorisch vorgeschlagenen Personen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel (§ 54 GPR) durchgeführt
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf (§19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8113 Boppelsen, 19. Mai 2023
Gemeinderat Boppelsen