Dauernde VerkehrsanordnungBetrifft: 8158 Regensberg, 8107 Buchs, 8113 Boppelsen | |
Verkehrsanordnung: Auf Antrag Gemeinde Regensberg, Buchs und Boppelsen hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt: | |
Boppelser-/Regensbergstrasse Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich — Verkehrstechnische Abteilung Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ergänzende rechtliche Hinweise: Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Frist: 30 Tage Kontaktstelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich | |
8113 Boppelsen, 13. Januar 2023 | Gemeinderat Boppelsen |
Auskünfte:
Gemeindeverwaltung Boppelsen | Oberdorfstrasse 2 | 8113 Boppelsen
Telefon 044 849 70 09 | celine.schweinfurth@boppelsen.ch