Mit Beschluss vom 1. März bzw. 19. April 2022 hat der Gemeinderat das Personalreglement erlassen und am 19. Juli 2022, unter Vorbehalt der Rechtskraft, auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Mit Beschluss vom 1. März 2022 hat der Gemeinderat die Ausführungsbestimmungen zur Entschädigungsverordnung erlassen und am 19. Juli 2022, unter Vorbehalt der Rechtskraft, rückwirkend auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Erlass kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Gemeinderatsbeschlüsse sowie das Personalreglement und die Ausführungsbestimmungen zur EVO liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Ebenfalls können die Unterlagen auf der Homepage www.boppelsen.ch heruntergeladen werden.
Boppelsen, 29. Juli 2022
Gemeinderat Boppelsen