Während der Anmeldefrist bis am 8. April 2022 für den 2. Wahlgang der Erneuerungswahl für zwei Mitglieder der Reformierten Kirchenpflege sind keine Wahlvorschläge eingegangen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in den Gemeinden Otelfingen, Boppelsen oder Hüttikon hat und Mitglied der Reformierten Kirchgemeinde Otelfingen-Boppelsen-Hüttikon ist.
In Anwendung von § 84 des Gesetzes über die politischen Rechte werden leere Wahlzettel ohne Beiblatt verwendet
Otelfingen, 14. April 2022
Gemeinderat Otelfingen