Die Lebensmittelverordnung (LMV) verlangt, dass die Wasserversorgung die Wasserbezüger*innen mindestens einmal jährlich über die Qualität des Trinkwassers informiert.
Das Kantonale Labor hat Ende Oktober, anfangs November 2021 Wasserproben entnommen. An der Entnahmestelle Hydrant Nr. 3 war der Grenzwert der sogenannten aeroben mesophilen Keime überschritten, da an der Bergstrasse das Leitungsnetz erneuert wird. Bei der Nachkontrolle (Entnahmestelle Hydrant Nr. 8, Bingertstrasse) war die Probe konform.
Das Wasser entspricht den an Trinkwasser gestellten Anforderungen.